UNSERE ERFAHRUNG UND EXPERTISE
FÜR IHR PROJEKT

UNSERE ERFAHRUNG UND EXPERTISE
FÜR IHR PROJEKT

Wir sind Ihr Partner bei allen Fragen der Rechnungslegung und des Steuerrechts. Ausgangspunkt unserer Zusammenarbeit ist ein tiefgreifendes Verständnis Ihrer Tätigkeit, Wünsche und Ziele. Dabei haben wir besonders weitreichende Erfahrungen mit Wertpapierfirmen, Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen. Daneben betreuen wir aber auch vermögende Privatpersonen und Unternehmer aus dem Rhein-Main-Gebiet.

Mit Ihnen zusammen besprechen wir, wie wir gemeinsam Ihre steuerlichen Anforderungen und Ziele erreichen können, z. B., wann Meldungen, Voranmeldungen oder Jahresabschlüsse vorliegen müssen und wie wir einen effizienten und sicheren Datenaustausch gewährleisten können. So stellen wir von Anfang an sicher, dass wir Leistungen grundsätzlich entsprechend Ihrer Erwartungen und Wünsche erbringen.

Auch in der laufenden Betreuung bleiben wir persönlich in Kontakt: Über Ihren individuellen Ansprechpartner und einen jederzeit zugänglichen Steuerberater bleiben wir mit Ihnen im engen Austausch und stehen auch für kurzfristige, anlassbezogene Fragen jederzeit zur Verfügung.

Deadlines verstehen wir nicht als Zieldaten: Wir steuern unsere Arbeit so, dass nicht nur alle Meldungen fristgerecht abgegeben werden können, sondern Sie Gelegenheit haben, wesentliche Angaben vorab noch einmal zu sichten. So vermeiden wir Stress – für Sie und für uns.

Aggressive Steuergestaltungen zur Steuervermeidung lehnen wir ab und sind hierfür nicht die richtige Adresse. Wir streben eine offene, konstruktive und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Finanzbehörde an. Das heißt nicht, dass Sie mehr Steuern zahlen sollen als notwendig. Aber wir sind überzeugt, dass sich ein offener und ehrlicher Umgang mit den Steuerbehörden langfristig auszahlt - und hierfür sind wir Ihr richtiger Partner.

Im Einzelnen bieten wir an:

  • Laufende Finanzbuchhaltung
  • Dienstleistungen im Bereich der Personalabrechnungen
  • Anfertigung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Durchführung des aufsichtsrechtlichen Meldewesens
  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach HGB und IFRS, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen sowie Steuerbilanzen
  • Vorbereitung und Abgabe sämtlicher Steuererklärungen (Einkommen, Körperschaft, Gewerbe, Umsatz, Schenkung etc.) und die anschließende Prüfung von Steuerbescheiden
  • Unterstützung bei der Stellung von Anträgen (auch sog. „Corona-Hilfen") und bei externen Prüfungen (Jahresabschlussprüfung, Rentenversicherung, Sonderprüfungen, Außenprüfung etc.)

Finanzdienstleister:

Als Finanzdienstleistungsinstitut oder Kreditinstitut unterliegen Sie der nationalen Aufsicht der BaFin und müssen monatlich oder quartalsweise Kennzahlen an die Bundesbank melden. Der Jahresabschluss ist nach den für große Unternehmen geltenden Regelungen aufzustellen und unterliegt der Prüfung durch einen Abschlussprüfer. Im Umsatzsteuerrecht ergeben sich Besonderheiten durch die teilweise steuerfreie, teilweise umsatzsteuerbehaftete Dienstleistungserbringung.

Zu unseren Mandanten gehören Wertpapierinstitute jeglicher Größe und Couleur.

Zu unseren Leistungen gehört:

  • Unterstützung beim Antrag auf Erlaubniserteilung oder Erlaubniserweiterung nach dem Kreditwesengesetz (KWG)
  • Erstellung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Besonderheiten für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute nach HGB und RechKredV
  • Erstellung von Zwischenabschlüssen nach RechKredV
  • Unterstützung oder vollständige Übernahme des Meldewesen, z. B. bei der Erfüllung der Anzeige- und Meldeverpflichtungen, auch nach IFR/IFD
  • Unterstützung oder vollständige Übernahme der Internen Revision oder der Compliance-Funktion
  • Unterstützung oder vollständige Übernahme der Tätigkeiten des Geldwäschebeauftragten nach dem GwG sowie des IT-Sicherheitsbeauftragter

Stiftungen:

Neben den Unternehmen der Finanzbranche betreuen wir auch Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen. Hier ergeben sich nach unserer Erfahrung häufig ähnliche Fragestellungen mit finanzmathematischen oder kapitalmarktrechlichen Bezügen, zu denen wir auch unsere Mandanten der Finanzbranche beraten. Dazu gehören beispielsweise Fragen bezüglich der Asset Allocation und ggf. des Asset Liability Managements.

Im Einzelnen erbringen wir die folgenden Leistungen:

  • Laufende Finanzbuchhaltung
  • Dienstleistungen im Bereich der Personalabrechnungen
  • Anfertigung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen sowie Steuerbilanzen
  • Vorbereitung und Abgabe sämtlicher Steuererklärungen (Einkommenssteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) und die anschließende Prüfung von Steuerbescheiden
  • Unterstützung bei der Stellung von Anträgen (auch sog. „Corona-Hilfen") und bei externen Prüfungen (Jahresabschlussprüfung, Rentenversicherung, Sonderprüfungen, Außenprüfung etc.)

Wir erbringen für größere Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen auch prüfungsnahe Beratungsleistungen, insbesondere mit einem Bezug zu Fragestellungen hinsichtlich der Bewertung und aufsichtsrechtlichen Behandlung von Kapitalanlagen.
Über unsere Schwestergesellschaft BRAUS BERATUNG+REVISION Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bieten wir auch die Jahresabschlussprüfung und, sofern gefordert, Prüfungen nach § 53 HGrG an.